Die traditionellen und starren Arbeitszeitsysteme werden zunehmend gelockert und es haben sich unterschiedliche Gleitzeitmodelle etabliert. Während in der einfachen Form der Gleitzeit lediglich die Lage der Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann, gibt es qualifizierte Modelle, bei denen Arbeitnehmer unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen die Möglichkeit haben, Arbeitszeit anzusparen. Je nach betrieblichem Modell geht es um die kurzfristige Flexibilisierung der Arbeitszeit oder das langfristige Ansparen von Zeitguthaben.
Im Rahmen der Altersteilzeit haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Laufe Ihrer Lebensarbeitszeit ein Zeitkonto anzusparen. Mit diesem Guthaben können Sie zum Ende Ihres Arbeitslebens Ihre Arbeitszeit um 50 % reduzieren.
Entsprechend der verkürzten Arbeitszeit sinkt allerdings auch Ihr Arbeitsentgelt um die Hälfte. Als Ausgleich erhalten Sie jedoch einen sogenannten Aufstockungsbetrag von Ihrem Arbeitgeber. Dieser soll mindestens 20 % Ihres letzten Gehalts vor Eintritt in die Altersteilzeit betragen. Soweit die Voraussetzungen aus der Altersteilzeit erfüllt werden, hat Ihr Arbeitgeber aber seit 2010 nicht mehr die Möglichkeit, sich diesen Aufstockungsbetrag von der Bundesagentur für Arbeit erstatten zu lassen.