10.02.2010

Überstunden am Samstag – das muss nicht sein!

Der Samstag gehört der Familie. Das war einmal. Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine aktuelle Auswertung zur Samstagsarbeit vorgenommen. 45 % der Arbeitnehmer gehen hin und wieder samstags arbeiten. Das sind immerhin fast 14,8 Millionen Arbeitnehmer. Im Jahr 1991 waren es nur 33 % und damit ca. 11 Millionen weniger.  

Aber wie ist das eigentlich rechtlich? Müssen Sie samstags arbeiten?

Samstage sind nach dem Gesetz normale Werktage. Es gibt kein grundsätzliches Verbot, dass an Samstagen nicht gearbeitet werden darf. Gesetzliche Verbote beziehen sich nur auf Sonn- und Feiertage.

Schauen Sie einmal in Ihren Arbeitsvertrag. Häufig sind die Wochentage dort festgelegt.

Beispielformulierung: „Es wird eine 40-Stunden-Woche vereinbart. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsleistung von montags bis freitags zu erbringen.“

In einem solchen Fall müssen Sie samstags grundsätzlich nicht arbeiten. Ähnliche Regelungen können Sie auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen finden.

Aber was ist mit Überstunden? Zu Überstunden sind Sie immer dann verpflichtet, wenn Sie das im Arbeitsvertrag vereinbart haben.

Beispielformulierung: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Überstunden und Mehrarbeit zu leisten.“

Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, müssen Sie keine einzige Überstunde machen, auch nicht am Samstag. Andernfalls kann Ihr Arbeitgeber Überstunden anordnen. Diese Überstunden können dann auch einmal samstags zu leisten sein.

Fazit: Es kommt darauf an, welche Vereinbarungen Sie mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben. Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass Sie samstags arbeiten.

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