13.11.2010

Überstunden und kein Ende

Das statistische Bundesamt teilte mit, dass jeder 10. Erwerbstätige im Jahr 2009 im Durchschnitt mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet hat. 4,3 % haben sogar angegeben, sie hätten mehr als 60 Stunden pro Woche gearbeitet.

Was sagt eigentlich das Arbeitszeitgesetz dazu? Hier gibt es eine eindeutige Regelung. 48 Stunden pro Woche sind in Ordnung – bei einer 6-Tage-Woche. Andernfalls darf grundsätzlich die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. 
Sie kann im Einzelfall zwar schon einmal auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, dann muss es jedoch Ausgleichszeiten geben. 10 Stunden pro Tag sind nur dann möglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das ist jedoch in der Regel nicht der Fall.

Also ist davon auszugehen, dass 10 % der Erwerbstätigen gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Und 60 Stunden pro Woche sind ohnehin absolut tabu.

Im Zweifel können die Ämter für Arbeitsschutz oder der Betriebsrat helfen. Auch der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass die Gesetze eingehalten werden. Vornehmlich ist es aber Aufgabe des Arbeitsgebers darauf zu achten, dass die Werte des Arbeitszeitgesetzes nicht überschritten werden. Es ist seine Verpflichtung darauf zu achten, dass sich Arbeitnehmer am Arbeitsplatz nicht kaputt machen. Dabei hilft Arbeitgebern auch nicht die Ausrede „das haben wir gar nicht gewusst“. Der Arbeitgeber hat sicher zu stellen, dass die Zeiten des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Das bringt uns im Übrigen zum nächsten Problem: Bekommen Sie solche Überstunden überhaupt bezahlt? Achten Sie stets darauf, dass Überstunden entweder im Arbeitszeitkonto eingebucht werden oder schriftlich abgezeichnet werden. Andernfalls hat der Arbeitgeber stets die Möglichkeit zu sagen, dass er die Überstunden nicht angeordnet habe oder der Arbeitnehmer diese quasi „freiwillig“ gemacht habe. Mit dieser Argumentation ist er schnell aus einer Vergütungspflicht raus!

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