02.06.2009

Überstunden und Teilzeit

Hoffentlich hatten Sie einige schöne Pfingsttage. Über Pfingsten konnten Sie in meinem Blog bereits viele interessante Dinge über die Ableistung von Überstunden lesen. Gerade, wenn Sie in Teilzeit tätig sind und Überstunden machen müssen, benutzen viele Arbeitgeber Arbeitszeitkonten. Damit sollen Überstunden eingespart werden und letztendlich Kosten gesenkt werden.

Seit dem 01. Januar 2009 ist ein solches Arbeitszeitkonto auch für 400-€-Kräfte möglich. 
Was ist nun ein Arbeitszeitkonto? Hier werden in der Regel Ihre Überstunden zu einem Guthaben angesammelt. Dieses Guthaben feiern Sie in der Regel ab oder Sie bekommen es ausgezahlt.

Bei einem sogenannten Kurzzeitkonto tragen Sie also die planmäßigen und tatsächlichen wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeiten ein. Diese werden dann ausgeglichen. Im Regelfall geschieht dies natürlich mittels der EDV auf elektronischem Wege.

Viele Arbeitgeber führen aber auch bereits Langzeitkonten. Hierbei vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber nicht die Arbeitszeit für eine Woche oder für einen Monat, sondern für ein ganzes Jahr oder noch längere Zeiträume. Ihr Arbeitszeitkonto wird dann entweder zum Ende eines im Voraus bestimmten Zeitabschnittes, bei Erreichen eines bestimmten Bestandes oder fortlaufend abgerechnet.

Sie können dann ein Zeitguthaben ansparen, welches so groß werden kann, dass Sie mehrere Monate zu Hause bleiben können. Ihr Arbeitgeber ist aber in diesen Fällen gesetzlich verpflichtet, Ihr angespartes Guthaben abzusichern, insbesondere gegen eine Insolvenz. Andernfalls muss er persönlich haften.

Tipp: Ihr Arbeitgeber kann nicht ohne weiteres ein Arbeitszeitkonto einführen. Dies ist nur möglich, wenn

•    Sie damit einverstanden sind, oder
•    Sie die Einführung eines Arbeitszeitkontos im Arbeitsvertrag vereinbart haben oder
•    die Einführung von Arbeitszeitkonten in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen sind.

Prüfen Sie also genau, ob Ihr Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto führen darf!

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