14.06.2010

WM und Arbeitsrecht – das Verfolgen des Spiels während der Arbeitszeit

Endlich, die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika hat begonnen. Damit Sie auch arbeitsrechtlich gut gewappnet sind, lesen Sie hier in einer kleinen Reihe das Wichtigste für Fußballfans zur WM.

Heute: das Verfolgen des Spiels während der Arbeitszeit
 
Haben Sie gestern das Deutschland-Spiel live gesehen? Ich selbstverständlich auch. Aber haben Sie gleichzeitig dabei während der Abend-Schicht gearbeitet? Dann könnte es Probleme gegeben haben.

Dabei ist es gleichgültig, ob Sie das Spiel am Fernseher, im Internet oder im Radio verfolgt haben. Grundsätzlich dürfen Sie nach dem Bundesarbeitsgericht dann Radio hören, wenn Sie Ihre Arbeit trotzdem vernünftig erledigen.
Beim Fernsehen oder der Verfolgung der Spiele im Internet sieht es anders aus. Dann schauen Sie nämlich auf den Bildschirm und verrichten Ihre Arbeit gerade nicht ordnungsgemäß. In einem solchen Fall kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht nur das Verfolgen der Sendung verbieten, sondern Sie auch abmahnen. Eine Kündigung dürfte beim ersten Mal allerdings übertrieben und damit unverhältnismäßig sein.

Das Problem stellt sich vor allem nächsten Freitag: Dann spielt Deutschland bereits um 13.30 Uhr, wenn viele Arbeitnehmer noch arbeiten müssen.

Tipp: Am besten sprechen Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber, ob und wie Sie die Spiele verfolgen können. Bei Spielen mit deutscher Beteiligung müsste er eigentlich Verständnis haben.

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