29.09.2011

13.000 Euro für Diskriminierung

Wieder einmal hat es einen Arbeitgeber erwischt. Dabei hat dieser noch nicht einmal selbst Fehler gemacht, sondern die von ihm eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei. Diese hatte nämlich für das Unternehmen einen „Geschäftsführer gesucht“.  

Dabei hat die Rechtsanwaltskanzlei aber übersehen, dass sie verpflichtet ist, in Anzeigen Stellen geschlechtsneutral auszuschreiben. Die Rechtsanwaltskanzlei hätte also „Geschäftsführer/in gesucht“ schreiben müssen.

Auf die Anzeige meldete sich eine andere Rechtsanwältin, die gerne Geschäftsführerin werden wollte. Als sie abgelehnt wurde, klagte sie wegen einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe 25.000 Euro ein (Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.09.2011, Az.: 17 U 99/10).

Das OLG gab der Rechtsanwältin 13.000 Euro. Es habe eine Benachteiligung vorgelegen. Das Verhalten der Rechtsanwaltskanzlei hat sich das Unternehmen zuschreiben zu lassen. Auch konnte das Unternehmen nicht darlegen, weshalb es die Rechtsanwältin nicht eingestellt, sondern einen anderen Bewerber genommen hatte. Bei der Höhe sei nach dem OLG ausschlaggebend gewesen, dass eine abschreckende Wirkung hätte erzielt werden müssen. Der Arbeitgeber muss künftig ordnungsgemäß seine Pflichten nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einhalten.

Fazit: Es wird erkennbar, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die daraus resultierenden Entschädigungszahlungen alles andere als ein „zahnloser Tiger“ ist.

Werden auch Sie diskriminiert, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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