07.07.2009

Bewerbung und Einstellung – Das Fragerecht des Arbeitgebers Teil 1

Soeben bekomme ich die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit auf den Tisch. Danach waren im Juni 2009 immerhin 931.800 Personen länger als 1 Jahr arbeitslos gemeldet und damit langzeitarbeitslos. Das waren aber 14,7% weniger als im Juni 2008. Auch interessant sind folgende Zahlen: Weiterhin werden Fachkräfte gesucht. Auf Platz 1 der stärksten nachgefragten Qualifikationen stehen Verkäufer mit 22.000 gemeldeten Stellen, die gleiche Anzahl an Stellen ist offen für Altenpfleger, Sozialarbeiter und Erzieher, sowie 20.000 Stellen für Krankenschwestern, Sprechstundenhilfen und Masseure.  
Wenn Sie also in diesem Bereich noch einen Job suchen, wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit. Teilen Sie uns mit, was Sie dort erlebt haben!

Womit wir gleich beim Thema wären: Es gibt einige Fragen, auf die Sie in einem Bewerbungsgespräch gefasst sein müssen. Hier das Wichtigste in alphabetischer Reihenfolge (Teil 1):

Alter – Diese Frage ist nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung.

Behinderung – Die Frage ist grundsätzlich unzulässig.

Beruf des Ehepartners – Die Frage ist nur dann zulässig, wenn Sie als Bewerber besonders wichtige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erfahren.

Betriebsratstätigkeit – Die Frage ist unzulässig.

Eheschließung – Diese Frage ist unzulässig, da eine Diskriminierung in Bezug auf die sexuelle Identität möglich ist.

Ermittlungsverfahren – Die Frage ist nur dann möglich, wenn Zweifel an der persönlichen Eignung des Mitarbeiters begründet sein können.

Familienplanung – Diese Frage ist natürlich unzulässig.

Familienstand – Die Frage ist zulässig.

Geburtsdatum – Wohl unzulässig.

Gehalt beim früheren Arbeitgeber – Unzulässig, da Privatsphäre.

Gewerkschaftszugehörigkeit – Unzulässig. Ausnahmen gelten nur für sogenannte Tendenzbetriebe oder kirchliche Einrichtungen.

Der 2. Teil folgt morgen.

Tipp: Falls Ihnen eine unzulässige Frage gestellt wird, dürfen Sie auch einmal die Unwahrheit sagen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Aussperrung

Als Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber in einem Arbeitskampf ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes. Sie ist üblicherweise die Antwort der... Mehr lesen

23.10.2017
Wertguthabenbildung bei Arbeitszeitkonto

Sind Sie als 400-€-Kraft tätig? Seit Anfang des Jahres 2009 besteht die Möglichkeit, dass auch Sie auf Arbeitszeitkonten Guthaben ansammeln. Sie können damit ein Guthaben ansparen, um dieses bspw. als Vorruhestandszeit zu... Mehr lesen