25.10.2011

Chancen für Schwerbehinderte auf Entschädigung!

Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann jetzt für schwerbehinderte Menschen viel Geld bedeuten. Das BAG hat einem schwerbehinderten Bewerber dem Grunde nach einen Entschädigungsanspruch zuerkannt (Urteil vom 13.10.2011, Az.: 8 AZR 608/10).  
Die Begründung: Arbeitgeber müssen vor jeder Besetzung von freien Stellen immer prüfen, ob sie dort schwerbehinderte Menschen beschäftigen können. Stets ist die Bundesagentur für Arbeit einzuschalten, die die entsprechenden Bewerber ermitteln kann. Und in dem entschiedenen Fall hatte gerade das der Arbeitgeber nicht getan. Deshalb fühlte sich ein schwerbehinderter Bewerber, der nicht genommen wurde, benachteiligt. Und das BAG sah  ein Indiz für die Benachteiligung darin, dass der Arbeitgeber nicht die Bundesagentur für Arbeit benachrichtigt hatte. Und da der Arbeitgeber diese Vermutungswirkung nicht widerlegen konnte, erhält der schwerbehinderte Arbeitnehmer eine Entschädigung. Die Höhe wird vom Landesarbeitsgericht noch festgelegt.

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