24.11.2010

Der Präsidentenstreit – ein Märchen vor dem Verwaltungsgericht?

Was geschieht, wenn sich Präsidenten streiten? Nein, keine Angst, ich meine nicht die Staatsoberhäupter, sondern den Präsidenten eines Landgerichts und den Präsidenten eines Landessozialgerichts.

Die wollten beide Präsident des Oberlandesgerichts werden und haben sich auf diese Stelle beworben. Der zuständige Justizminister entschied sich für den damaligen Präsidenten des Landessozialgerichts und nicht für den Präsidenten des Landgerichts. Das wollte sich Letzterer aber nicht gefallen lassen und zog vor das Gericht.  
Das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht wiesen die einstweiligen Anordnungen des unterlegenen Kandidaten zurück. Daraufhin händigte der Justizminister seinem Kandidaten die Ernennungsurkunde aus.

Nicht aber mit dem Bundesverwaltungsgericht! Das hat den in der Vorinstanz erfolglosen Klagen stattgegeben. Es hat sogar die Ernennung des ehemaligen Präsidenten des Landessozialgerichts aufgehoben und den Justizminister verpflichtet, die Stelle aufgrund eines neuen Auswahlverfahrens zu vergeben.

Die Gründe: Der Justizminister hätte abwarten müssen, ob der unterlegene Bewerber durch eine Klage seine Rechte wahren will. Auch hat der Minister seine Entscheidung falsch begründet. Er durfte nicht allein aufgrund statistischer Angaben über die Arbeitsergebnisse der Sozialgerichtsbarkeit des Landes und aufgrund seiner Eindrücke bei den Tagungen der Oberpräsidenten einen der Kandidaten den Vorzug geben.

Es zeigt sich also, dass Ernennungen nicht immer rechtsbeständig sind. Das ist gut für den Bewerber. Aber was macht der bisherige Präsident des Landessozialgerichts? Der hat nun keinen Job mehr: Der neue Job ist zunächst einmal weg und der Alte ist bereits mit einem anderen Kandidaten besetzt. Ob sich dies das Bundesverwaltungsgericht gut überlegt hat (Urteil vom 04.11.2010, Az.: 2 C 16.09)?

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