01.12.2010

Junger Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund im Nachteil

Die soziale Herkunft ist auch heute noch ein Hindernis für einen erfolgreichen Berufsstart. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat über 7.000 Jugendliche der Geburtsjahrgänge 1982 bis 1988 befragt. Ein Migrationshintergrund wurde verneint, wenn

  • ein Jugendlicher die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • als Kind in der Familie zuerst ausschließlich die deutsche Sprache gelernt hat oder
  • Vater und Mutter in Deutschland geboren sind.

 
Trifft eine dieser 3 Bedingungen nicht zu, wird von einem Migrationshintergrund ausgegangen. Von den über 7.000 Befragten hatten 23 % einen solchen Migrationshintergrund.

Bei der Studie kam heraus, dass 31 % der jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund zwischen 20 und 30 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Bei den jungen Menschen ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil nur bei 13 %. Die soziale Herkunft spielt dann eine besondere Rolle, wenn Jugendliche unter ungünstigen familiären Voraussetzungen ihre Schullaufbahn gestartet haben und dann zusätzlich noch einen Migrationshintergrund haben. Deutlich ist dabei anzumerken, dass die jüngeren Frauen auch benachteiligt sind, die Männer trifft es jedoch wesentlich härter.

Nun stelle ich mir die Frage, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Abhilfe gesorgt hat. Die im November 2010 veröffentlichte Studie basiert auf Daten aus dem Sommer 2006. Genau zu diesem Zeitpunkt trat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Dies verbietet Diskriminierungen wegen des Alters und wegen der ethnischen Herkunft. Ob sich die Zahlen wohl verbessert haben? Was meinen Sie?

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