08.03.2011

Neues Arbeitsverhältnis – Muss ich die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorlegen?

Ein Arbeitnehmer hat einen neuen Job. Bevor er den Vertrag unterschreiben kann, fordert ihn der neue Arbeitgeber auf, die letzten 3 Lohnabrechnungen des alten Arbeitgebers vorzulegen. Darf er das? Und muss der Arbeitnehmer dem nachkommen?  

Die Frage eines Bewerbers nach den bisherigen Einkommensverhältnissen gehört grundsätzlich zur geschützten Privatsphäre. Die Frage ist insbesondere dann unzulässig, wenn sie keinen Aufschluss über die erforderliche Qualifikation des Bewerbers abgibt. So hat es auch das Bundesarbeitsgericht in einem älteren Urteil entschieden (BAG, Urteil vom 19.05.1983, Az.: 2 AZR 171/81).

Wenn Sie als Bewerber von sich aus natürlich Ihren bisherigen Verdienst zur Verhandlungsgrundlage für das neue Einkommen machen, ist eine entsprechende Frage zulässig. Das ist aber die Ausnahme.

Also: Der neue Arbeitgeber darf nicht nach Ihrem bisherigen Verdienst fragen und dementsprechend darf er auch nicht verlangen, dass Sie ihm die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorlegen.

Das ist die Theorie. Wenn Sie sich nun weigern, werden Sie unter Umständen den neuen Job nicht erhalten. Das ist die Praxis.

Wägen Sie die Argumente gut gegeneinander ab. Fragen Sie sich vor allem, ob Sie wirklich bei einem solchen Arbeitgeber beginnen wollen!

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