16.12.2010

Personalfragebogen – Diese Fragen sind erlaubt

Immer mehr Unternehmen beschränken sich nicht nur auf das Bewerbungsgespräch, sondern verlangen auch das Ausfüllen von Personalfragebogen. Warum? Im Bewerbungsgespräch kann vielleicht schnell einmal eine etwas übertriebene Aussage oder sogar die Unwahrheit gesagt werden. Immerhin wird das Bewerbungsgespräch nicht schriftlich festgelegt. Bei Personalfragebogen sieht das anders aus. Ist hier eine Frage falsch beantwortet worden, kann das sogar zur Anfechtung des Arbeitsvertrages führen!

 

Welche Fragen sind erlaubt und welche nicht?

Gefragt werden darf nach

  • Namen
  • Wohnort
  • früheren Arbeitgebern
  • Dauer der bisherigen Arbeitsverhältnisse
  • Zeugnissen
  • Beurteilungen und Qualifikationen
  • Nebentätigkeiten
  • Wettbewerbsverboten

Im Personalfragebogen darf NICHT gefragt werden nach

  • Familienstand
  • Geburtsdatum
  • Betriebsratstätigkeit
  • Heiratsabsicht
  • Homosexualität
  • Staatsangehörigkeit
  • Schwangerschaft
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Parteizugehörigkeit
  • Schwerbehinderung
  • uneingeschränkte körperliche Belastung
  • Wehrdienst
  • Zivildienst

Fazit: Werden unzulässige Fragen gestellt, dürfen Sie tatsächlich im Personalfragebogen die Unwahrheit angeben!

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