Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, steht es Ihnen zu, dass Ihr Arbeitgeber Sie für die Stellensuche freistellt. Einfach der Arbeit fernbleiben dürfen Sie deswegen aber nicht – die Freistellung müssen Sie sich schon ausdrücklich gewähren lassen.
- Beantragen Sie die Freistellung für die Stellensuche mindestens zwei Tage vorher.
- Nennen Sie im Antrag den Grund und die voraussichtliche Dauer der Freistellung.
Achtung: Den Namen des Arbeitgebers, bei dem Sie sich bewerben, brauchen Sie dabei nicht anzugeben.
- Ihr Arbeitgeber darf – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – die von Ihnen gewünschte Freistellung nicht verweigern. Notfalls können Sie Ihren Anspruch auf Freizeit gerichtlich mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.
- Ihr Arbeitgeber darf Sie auch nicht darauf verweisen, für die Stellensuche Ihren verbleibenden Urlaub zu nehmen.
Ihr Anspruch auf Freistellung ist für die Stellensuche gedacht. Nur darum sollten Sie sich in der Ihnen gewährten Zeit kümmern.
- Vorstellungs- oder Informationsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber
- Besuch der Agentur für Arbeit
- Besuch einer privaten Jobvermittlung
- Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen durch Eignungstest oder Untersuchungen
Die maximale Zahl der freizustellenden Tage ist nicht festgelegt. Sie müssen aber die Möglichkeit haben, eine erfolgreiche Stellensuche durchzuführen.