18.08.2009

So reagieren Sie bei unzulässigen Fragen

Stellt der Vorgesetzte oder Personalverantwortliche Ihnen im Bewerbungsgespräch unzulässige Fragen, müssen Sie diese nicht wahrheitsgemäß beantworten. Sie können lügen oder die Antwort verweigern.

Am besten, Sie überlegen sich schon vorher diplomatische Antworten auf mögliche unzulässige Fragen. Geben Sie diese freundlich und bleiben Sie locker. Achten Sie darauf, dass Sie ruhig bleiben und nicht etwa Ihre Füßen unruhig bewegen oder sich an der Stuhllehne festkrallen. Atmen Sie weiter ruhig ein und aus. Bleiben Sie so locker wie möglich.

Tipp: Manche Unternehmen wollen mit unzulässigen oder unverschämten Fragen nur testen, wie Sie darauf reagieren.

  1. Die Frage nach Schwangerschaft oder Kinderwunsch

    Sie dürfen lügen. Im Zweifel ist das auch besser, als die Frage zurückzuweisen. Sie können natürlich auch freundlich feststellen, Sie hätten sich mit diesen Fragen noch nicht beschäftigt und wollten erst einmal im Job durchstarten. Stimmen muss das jedenfalls nicht.

    Achtung: Wenn Sie sich nur um eine kurzfristige Beschäftigung bewerben und einen Großteil der Zeit aufgrund einer Schwangerschaft nicht anwesend sein könnten, sollten Sie die Frage nach einer Schwangerschaft wahrheitsgemäß beantworten.

  2. Die Frage nach einer Behinderung oder Krankheit

    Auf diese Frage sollten Sie mit Nein antworten. Es sei denn, Sie haben eine Beeinträchtigung, die Sie daran hindert, Ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Dann müssen Sie den Arbeitgeber dies wissen lassen. Das kann beispielsweise Tuberkulose sein, wenn Sie sich als Arzthelferin bewerben.

  3. Die Frage nach einer Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit

    Bei dieser Frage erklären Sie am besten, Sie hätten im Moment wenig Zeit, sich für Politik zu engagieren. Das ist im Zweifelsfall nicht einmal gelogen.

  4. Die Frage nach dem Kündigungsgrund im vorherigen Job

    Bei dieser Frage sollten Sie lügen, wenn eine ehrliche Antwort Ihnen schaden würde. Vielleicht gibt es private Gründe, die Sie hervorheben können?

  5. Die Frage nach Ämtern und Ehrenämtern

    Auch diese Frage wird von manchen Experten als unzulässig eingestuft. Aber Sie sollten bedenken: Wenn Sie ein Ehrenamt ausüben, ist das für Sie bei einer Bewerbung nur von Vorteil. Sie sollten sogar drüber nachdenken, diese Angabe in Ihren Lebenslauf zu schreiben.

  6. Die Frage nach Vorstrafen

    Auch hier dürfen Sie auch wahrheitswidrig Nein sagen. Ausnahme: Sie haben eine Vermögensstraftat begangen und bewerben sich zum Beispiel als Finanzbuchhalter oder Sie sind wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind verurteilt und bewerben sich als Erzieher. Dann hat Ihr Arbeitgeber ein Recht, von der Vorstrafe zu erfahren.

Stellt ein Unternehmen viele dieser unzulässigen Fragen, sollten Sie noch mal drüber nachdenken, ob Sie mit diesem Arbeitgeber glücklich werden könnten und wie dringend Sie gerade diese Stelle brauchen.

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