Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nun schon seit 2006 in Kraft. Es soll Sie als Bewerber vor unzulässiger Benachteiligung bewahren.
Grund für die Benachteiligung | Erläuterung | Beispiel |
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Rassevorurteile | Menschengruppe, die aufgrund bestimmter, als unabänderlich und angeboren empfundener Merkmale von Außenstehenden anders wahrgenommen wird |
Menschen mit dunkler Hautfarbe |
Ethnische Herkunft | Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen, die durch gemeinsame Eigenschaften, wie z. B. Sprache, Kultur, Tradition, Religion oder Gebräuche verbunden sind | Roma, Sinti |
Geschlecht | gilt für Frauen und Männer gleichermaßen | |
Religion oder Weltanschauung | jedes religiöse Bekenntnis; es ist nicht auf die Zugehörigkeit einer bestimmten Glaubensgemeinschaft beschränkt | Katholiken, Protestanten, Juden, Muslime, Buddhisten |
Behinderung | Dieses Merkmal erfasst nicht nur die als schwerbehindert anerkannten Arbeitnehmer | Darunter kann auch jemand fallen, der lispelt oder stottert |
Alter | Gemeint ist hier das biologische Lebensalter, nicht die Betriebszugehörigkeitszeit | Stellenausschreibung, in der nur Personen bis 30 Jahre gesucht werden (sofern kein Sachgrund dafür vorliegt) |
Sexuelle Identität | Das Merkmal bezieht sich auf die sexuelle Ausrichtung | Hetero-, Homo-, Bi- oder Transsexualität |
Die Benachteiligungen benennt das AGG dabei relativ konkret. Diese fünf Arten von Benachteiligung gibt es:
Arten der Benachteiligung | Beispiele |
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1. Unmittelbare Benachteiligung | Das Unternehmen, bei dem Sie sich beworben haben, stellt eine Aushilfe nicht ein, weil sie Ausländer ist. |
2. Mittelbare Benachteiligung | Es fordert von einem Arbeiter einen Sprachtest, obwohl er kein Deutsch können muss. |
3. Belästigung | Fremden- oder frauenfeindliche Witze, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen. |
4. Sexuelle Belästigung | „Betatschen“, Aufhängen oder Zeigen pornografischer Darstellungen. |
5. Anweisungen zur Benachteiligung | Ein Vorgesetzter weist einen seiner Arbeitnehmer an, eine der oben genannten benachteiligenden Handlungen vorzunehmen, also beispielsweise eine mittelbare oder unmittelbare Benachteiligung. |