Das Mutterschutzgesetz sieht auch verstärkten Schutz für stillende Mütter vor. Stillen Sie Ihr Baby nach der Geburt also, dürfen Sie nicht mit bestimmten Gefahrstoffen arbeiten, nicht zu Akkord- und Fließbandarbeiten und zu bestimmten, körperlich schweren oder belastenden Arbeiten herangezogen werden.
Außerdem haben Sie als Stillende ein Recht auf Stillpausen während der Arbeitszeit. Die Mutterschutzgesetz sichert Ihnen
Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden muss Ihr Arbeitgeber Ihnen auf Ihren Wunsch entweder
inmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewähren.
Die Arbeitszeit gilt dann als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
Ein Verdienstausfall darf durch die Stillzeit nicht eintreten. Ihr Arbeitgeber darf nicht von Ihnen verlangen, dass Sie die Zeit vor- oder nacharbeiten. Er darf die Stillpausen auch nicht auf die festgesetzten Ruhepausen anrechnen.
Außerdem haben Sie – genau wie während des Mutterschutzes – auch als stillende Mutter Anspruch auf den Mutterschutzlohn, wenn Sie
Ihr Anspruch berechnet sich ebenfalls danach, was Sie in den letzten 13 Wochen oder drei Monaten vor Beginn der Schwangerschaft reduziert um gesetzliche Abzüge verdient haben.