27.07.2010

Elterngeld Teil 4 – Das sind Ihre Rechte

Elterngeld und Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist in den Detailfragen kompliziert geregelt und in der Praxis für Eltern nicht immer leicht zu durchschauen.

So lange erhalten Sie Elterngeld
 
Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Für adoptierte Kinder gelten Sonderregelungen.

Sie haben insgesamt Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Sie können Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben, wenn der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt und wenn ein Elternteil während des Bezugszeitraums sein Einkommen um 2 Monate mindert. Das liegt auch schon dann vor, wenn die Kindsmutter das Mutterschaftsgeld erhält.


Die Elterngeldmonate können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. So kann jeder Elternteil beispielsweise 7 Monate Elterngeld erhalten. Auch Alleinerziehende können die beiden zusätzlichen Monate für sich beanspruchen, sofern vor der Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen worden ist.

Fazit: In vielen Fällen wird das Elterngeld also für 14 Monate gezahlt.

Morgen lesen Sie weitere FAQs zum Thema Elterngeld.

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