17.12.2010

Ende der Elternzeit – Was ist bei Krankheit?

Soeben rief mich eine Arbeitnehmerin an, deren Elternzeit gestern ausgelaufen ist. Sie hätte eigentlich heute arbeiten gehen müssen.

Das Problem: Seit Montag ist sie krankgeschrieben, da sie sich eine Grippe eingefangen hat. Der Arzt hat bereits jetzt festgestellt, dass sie frühestens am kommenden Mittwoch wieder zur Arbeit erscheinen kann. Bekommt sie nun Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?  
Während der Elternzeit, also die Tage zwischen Montag und gestern, hat sie keinen Anspruch. Die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen. Schließlich musste die Arbeitnehmerin auch nicht arbeiten gehen und hätte während der letzten Tage der Elternzeit auch kein Entgelt erhalten. Und wenn Sie keinen Lohn bekommen, können Sie auch keine Ersatzleistung erhalten.

Ab heute sieht es allerdings anders aus: Die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis leben wieder auf und die Arbeitnehmerin hat tatsächlich ab dem ersten Tag nach der Elternzeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Wichtig: Die 6-wöchige Entgeltfortzahlungspflicht wird nicht durch die Krankheit während der Elternzeit verkürzt. Sie haben also ab heute im Falle einer Erkrankung einen Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Betriebsratswahlen 2010 – Teil 6: die Aufgaben des Wahlvorstandes

Zwischen dem 01. März und dem 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hier können Sie jeden Tag das Wichtigste zu den Wahlen lesen. Der Wahlvorstand ist für die Organisation der Wahl zuständig. Er... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz setzt sich aus acht verschiedenen Themenabschnitten zusammen. Erfahren Sie hier alles über Arbeitszeiten und Pausenregelungen. Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes § 1... Mehr lesen