14.08.2009

Kündigung – Klage häufig erfolgreich

Haben Sie auch eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten? Häufig ist eine Klage gegen die Kündigung erfolgreich. Dieses zeigt auch der Fall, den ich Ihnen heute schildere:

Eine Arbeitnehmerin war seit 1993 als nebenberuflich angestellte amtliche Tierärztin tätig. Bei dieser Tätigkeit kam es wiederholt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Tierärztin und Mitarbeitern eines Schlachthofes. Die Ärztin war nämlich in der Fleischbeschau tätig.  
Nach diesen Meinungsverschiedenheiten wurde die Tierärztin auf einem anderen Schlachthof eingesetzt.

Im Jahr 2008 sagte dann eine Praktikantin, die Tierärztin habe sich beleidigend und abfällig über ihren Vorgesetzten geäußert. Eine andere Tierärztin teilte daraufhin mit, ihre Kollegin habe sich 1 Jahr zuvor über denselben Vorgesetzten bereits abfällig geäußert und ihm auch unter anderem ein frauenfeindliches Verhalten vorgeworfen.

Die Tierärztin bestritt, diese Äußerungen so getätigt zu haben. Trotzdem sprach der Arbeitgeber eine fristgemäße Kündigung aus. Er trug dazu vor, dass er nicht mehr bereit sei, mit der Tierärztin zusammen zu arbeiten.

Das erstinstanzliche Arbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam angesehen. Dagegen legte der Arbeitgeber Berufung ein.

Das Landesarbeitsgericht wies diese Berufung zurück. Es stellte ebenfalls fest, dass die Kündigung sozialwidrig sei. Grundsätzlich können zwar beleidigende und herabsetzende Äußerungen geeignet sein, eine Kündigung zu begründen. Jedenfalls sei aber eine Abmahnung zuvor erforderlich.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein stellte sich also mit seinem Urteil vom 21.07.2009, Az.: 2 Sa 460/08, auf die Seite der Arbeitnehmerin.

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