Elternzeit (88)

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Schwangere müssen besonders geschützt werden. Es besteht aber in der Praxis häufig eine große Unsicherheit, wie mit Nachtarbeitszeiten umgegangen werden soll. Dabei ist das Gesetz in diesem Fall relativ eindeutig. 

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Bei vielen Schwangeren besteht offensichtlich eine große Unsicherheit, wie es weiter geht, wenn ein Arbeitsvertrag während oder unmittelbar vor der Mutterschutzfristen beendet wird. So auch in folgendem Beispiel: Eine Schwangere hat den errechneten Geburtstermin am 12.10.2010 und sie geht am…

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Im vergangenen Jahr sind in der Bundesrepublik so wenig Kinder geboren worden wie noch nie zuvor. Im Jahr 2009 kamen lediglich 651 000 Babys zur Welt, wie das statistische Bundesamt mitteilte. Das waren ca. 30 000 (3,6 %) weniger als…

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Ein Problem, dass öfter in der Praxis auftritt, als viele glauben: Arbeitnehmerinnen möchten überhaupt keine Mutterschutzfristen nehmen. Natürlich ist hierbei immer Voraussetzung, dass die Gesundheit von Mutter und Kind mitspielt. Was aber ist, wenn die Mutter sagt, dass Sie gerne…

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Mit der Elternzeit haben sich immer wieder die Arbeitsgerichte zu beschäftigen. Das war geschehen: Eine Arbeitnehmerin war als Leiterin der Controlling-Abteilung tätig und gleichzeitig war sie Prokuristin des Arbeitgebers. Im Dezember 2006 bekam sie ein Kind und beantragte daraufhin im…

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Eine Arbeitnehmerin will nach der Elternzeit im Juli 2010 wieder zurück an ihren Arbeitsplatz. Sie möchte allerdings lediglich in Teilzeit arbeiten. Der Arbeitgeber hat sich noch nicht genau dazu geäußert, insbesondere will er sich nicht festlegen, wann der Arbeitsbeginn sein…

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Stellen Sie sich vor, Sie sind in Elternzeit und erhalten eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Der Betrieb, bei dem Sie vor der Elternzeit tätig waren, soll stillgelegt werden. Ist das rechtmäßig? Einen entsprechenden Fall hat das Bundesverwaltungsgericht am 30.09.2009, Az.: 5…

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Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Elternzeit nicht kündigen. Sie haben nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf nämlich Ihr Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt wird, höchstens jedoch 8 Wochen…

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„Hallo Herr Schrader, ich bin schwanger und werde voraussichtlich am 16. August (errechneter Geburtstermin) den Mutterschutz antreten. Dieser dauert hier 8 Wochen. Also ab 11. Oktober gehe ich bis Ende des Jahres in Elternzeit, in der ich meines Erachtens keinen Urlaubsanspruch mehr habe. Mein normaler Jahresurlaub beträgt 30 Tage. Wie viel Urlaub kann ich nun vor dem Mutterschutz nehmen, was steht mir zu? Vielen Dank und Freundliche Grüße Anneliese.“

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Sie haben während der Elternzeit die Möglichkeit, in Teilzeit zu gehen. Sie können einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen, über den Sie und Ihr Arbeitgeber sich möglichst innerhalb von 4 Wochen einigen sollen. 

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