Elternzeit (88)

Der Anspruch auf Elternzeit steht Eltern und unter Umständen auch anderen Versorgungspersonen wie Paten, Pflege- oder Adoptiveltern in den ersten drei Lebensjahren in jedem Fall zu. Aber Sie müssen ihn auch geltend machen und dabei bestimmte Voraussetzungen einhalten: Damit Ihr…

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Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jedes Kind gesondert. Mutter und/oder Vater können also für jedes Kind bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Überschneiden sich allerdings zwei Elternzeiten durch die Geburt eines weiteren Kindes während einer noch laufenden…

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Manche Tätigkeiten verbietet das Mutterschutzgesetz ganz, weil Sie Ihre Gesundheit oder die Ihres Babys gefährden. Diese Tätigkeiten dürfen Sie von Beginn der Schwangerschaft an nicht ausüben. Das ist verboten Gehört eine der folgenden Tätigkeiten zu Ihren beruflichen Aufgaben, sollten Sie…

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Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz räumt Ihnen seit 2007 neben der dreijährigen Elternzeit auch ein gehaltsabhängiges Elterngeld ein. Berechnung des Elterngeldes 67 % vom vorherigen Nettogehalt gibt es für den Elternteil, der im Jahr nach der Geburt in Erziehungszeit geht, bis…

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In den sechs Wochen vor der Entbindung bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt gilt für Sie als Schwangere ein Beschäftigungsverbot. Ihr Arbeitgeber muss während dieser Zeit also komplett auf Ihre Dienste verzichten. Die Schutzfrist nach der Geburt…

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Die Höchstdauer der Elternzeit beträgt drei Jahre für jedes Kind (vom Tag der Geburt bis zum dritten Geburtstag – oder im Fall des 3. Erziehungszeitjahrs bis zum 8. Geburtstag). Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Elternzeit allein oder zumindest…

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Sie sind schwanger? Glückwunsch. Für Sie ist das ein Grund zur Freude – und für Ihren Arbeitgeber Grund für besondere Fürsorge. Denn für Schwangere und auch stillende Mütter gilt besonderes Recht. So ist die Lage Schwangere Mitarbeiterinnen und stillende Mütter…

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Nach der Geburt Ihres Kindes und – als Mutter – der anschließenden Mutterschutzfrist haben Sie Anspruch auf eine dreijährige Elternzeit. In dieser Zeit muss Ihr Arbeitgeber Sie auf Wunsch unbezahlt freistellen. Bis zu 30 Stunden Teilzeitarbeit sind möglich. Achtung: Diese…

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Grundsätzlich beginnt die Mutterschutzfrist sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht Wochen, bei Zwillingen 12 Wochen danach. In dieser Zeit gilt für Sie ein Beschäftigungsverbot. Gut für Sie: Die Mutterschutzfrist kann sich nur verlängern – nicht verkürzen.

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Das Mutterschutzgesetz legt fest, dass Sie auch während allgemeiner oder individueller Beschäftigungsverbote weiter das volle Gehalt bekommen sollen. Finanziell darf sich also durch die Schwangerschaft nichts verschlechtern. So sind Sie finanziell abgesichert Während der Mutterschutzfristen (regulär sechs Wochen vor bis…

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