11.10.2009

Arbeitgeber macht was er will

Häufig halten sich Arbeitgeber weder an Verträge, noch an Gesetze. Solche Anfragen haben sich in den letzten Monaten bei mir gehäuft, wie diese:

„Ich arbeite in einem Hotel bei einer 5-Tage-Woche. Das müssten monatlich 120 Stunden ergeben. So haben wir es vertraglich vereinbart. Nun ist aber weniger Arbeit da und zwischenzeitlich arbeite ich nur noch an 2 Tagen pro Woche und monatlich meist weniger als 60 Stunden. Natürlich habe ich jetzt netto lediglich ca. 500,00 Euro. Da wird es bei mir finanziell eng und ich kann die Kosten für meine Miete kaum mehr aufbringen. Was kann ich tun? Ist das alles so richtig?“ 
Nein! Das ist nicht richtig: Ihr Arbeitgeber darf nicht einseitig Stunden und Gehalt kürzen. Sie haben einen Vertrag mit einer 5-Tage-Woche. Vermutlich wird im Vertrag auch die genaue wöchentlich zu leistende Arbeitszeit stehen (bspw. 30 Stunden). Diese vertragliche Absprache ist verbindlich und Ihr Arbeitgeber muss sich hieran halten. Das gilt auch, wenn diese Absprache nur mündlich erfolgte.

Wenn Ihr Arbeitgeber weniger Arbeit hat, ist das sein Problem. Er trägt das wirtschaftliche Risiko seines Betriebs.

Fazit: Sie haben Anspruch auf volle Bezahlung. Machen Sie Ihre Ansprüche schnellstmöglich geltend.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Diese drei Regeln gehören zu Ihrer Treuepflicht als Arbeitnehmer

Die Treuepflicht gehört für Sie als Arbeitnehmer zu den so genannten Nebenpflichten. Sie steht der Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers gegenüber, die ihn dazu verpflichtet, Ihre Interessen zu wahren. Allgemein formuliert: Sie... Mehr lesen

23.10.2017
Urlaub und Kurzarbeitergeld – Teil III: Transferkurzarbeitergeld

Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.08.2009, Az.: L 1 AL103/08, veröffentlicht am 24.11.2009) ist gut für Sie: Sie haben Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld auch... Mehr lesen