06.10.2011

Arbeitgeber trägt Kosten für Burnout-Seminar

Personalräte und Betriebsräte aufgepasst: Ein neues Urteil des Arbeitsgerichts Essen hat einem Betriebsrat Recht gegeben (Beschluss vom 30.06.2011, Az.: 3 BV 29/11). Das Urteil betrifft sowohl Betriebsräte als auch Personalräte.  
In einem Betrieb bestand ein 17-köpfiger Betriebsrat. Dieser wollte ein Betriebsratsmitglied zu einem Seminar mit dem Thema „Burnout im Unternehmen – Der Betriebsrat als Berater“ entsenden. Der Arbeitgeber lehnte die Übernahme der Schulungskosten und die Freistellung ab. Der Betriebsrat argumentierte dagegen, da es bereits in der Vergangenheit mehrfach Anliegen von Betroffenen an ihn herangetragen worden wären.

Das Arbeitsgericht Essen hat dem Betriebsrat Recht gegeben: Aus mehreren rechtlichen Gesichtspunkten war die Arbeitgeberin verpflichtet, die Kosten zu tragen und das Betriebsmitglied freizustellen. Denn zum einen ist die Vermittlung der Kenntnisse erforderlich gewesen und zum anderen gehört gerade der Gesundheitsschutz zum Aufgabengebiet des Betriebsrats.

Also: Burnout-Seminare sind ein Thema für Betriebs- und Personalräte!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Kündigung – dann ist ein Grund erforderlich

Ob Sie es nun glauben wollen oder nicht: Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, ohne Vorliegen eines Grundes eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen. Natürlich muss er im Regelfall die Kündigungsfrist... Mehr lesen

23.10.2017
Ostersonntag kein Feiertag und damit gibt es keine Zuschläge

Wer hätte das gedacht!? Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden. Das war geschehen: Mehrere Arbeitnehmer sind seit Jahren bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Nach dem... Mehr lesen