Eine bittere Pille musste jetzt ein Beamter, der sich bereits im Ruhestand befindet, schlucken. Er ist wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden und war bei der Deutschen Bahn AG tätig. Zuvor war er als Teamleiter für 3 Baugruppen verantwortlich. Nun hat es sich gezeigt, dass er in der aktiven Dienstzeit bestechlich war.
Er hat von einem Auftragnehmer unter anderem
Und was hat er dafür getan? Er hat überhöhte Stundensätze und Rechnungen des Unternehmens als sachlich richtig bestätigt. Ein klassischer Fall des Betrugs und der Bestechlichkeit. So etwas macht man nicht!
Der Dienstherr, das Bundeseisenbahnvermögen, hat eine Disziplinarklage eingereicht und das Verwaltungsgericht Trier strich dem Beamten sein Ruhegehalt. Dagegen legte er Berufung ein mit der Behauptung, seine Dienstpflichtverletzungen sei nicht so schwer, dass sie eine Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigen könnten.
Da hat er sich aber schwer geirrt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz spricht sogar davon, dass die Dienstvergehen so schwer seien, dass die Aberkennung des Ruhegehalts zwingend geboten sei (OVG, Urteil vom 31.03.2011, Az.: 11 A 10222/11.OVG). Über einen längeren Zeitraum habe er in zahlreichen Fällen gegen die beamtenrechtlichen Pflichten verstoßen. Insbesondere habe er nicht uneigennützig sein Amt geführt und er hat gegen das Verbot der Vorteilsannahme verstoßen.
Richtig so! Das Ruhegehalt ist weg. Beamte, die sich bestechen lassen, schaden der Gemeinschaft! Oder wie sehen Sie das?