23.11.2009

Dumpinglöhne – so gehen Sie vor

Erhalten Sie auch einen Dumpinglohn ?
Müssen Sie für 4 € in der Stunde arbeiten ?

Dann spricht viel dafür, dass Sie einen sittenwidrigen Lohn erhalten. Löhne sind dann sittenwidrig, wenn es ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten Lohnhöhe und der Arbeitsleistung gibt.  
Bei Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt, muss auch der im Tarifvertrag genannte Lohn mindestens gezahlt werden. Alles andere ist nicht erlaubt.

Falls auf Ihr Arbeitsverhältnis keine Tarifverträge Anwendung finden, gibt es aber auch gewissen Grenzen. Sie müssen mindestens 2/3 des Tariflohns erhalten. Bekommen Sie weniger, wird das von den Gerichten als Lohnwucher gewertet. Sie können von Ihrem Arbeitgeber dann Nachzahlungen über die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses verlangen. So hat das Landesarbeitsgericht Hamm am 18.03.2009, Az.: 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08, entschieden.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Ex-Frau liegt im Krankenhaus – Ich muss mich um die Kinder kümmern, was sagt mein Chef?

Eine fatale Situation: Von einem Mandanten liegt die Ex-Frau im Krankenhaus und das noch für mindestens 4 Wochen. Sie hat sich eine gefährliche Infektion eingefangen und fällt für längere Zeit aus.   Mehr lesen

23.10.2017
Kündigung eines Betriebsratmitgliedes wegen Weitergabe sensibler Daten?

Es ist Ihre Aufgabe, sich für gerechte Bedingungen am Arbeitsplatz einzusetzen. Aber wie weit dürfen Sie dabei gehen? Dürfen Sie unter Umständen auch vertrauliche Unterlagen an die Betriebsratskollegen eines... Mehr lesen