11.07.2010

ELENA-Stopp – hat die Regierung Milliarden in den Sand gesetzt?

Kennen Sie ELENA? Dies ist das Elektronische-Entgeltnachweis-Verfahren. Ab dem Jahr 2012 sollen Einkommensnachweise elektronisch mit Hilfe einer Chipkarte und einer elektronischen Signatur erstellt werden. Das Verfahren regelt den Zugang zu bestimmten staatlichen Leistungen. So müssen schon heute Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen in elektronischer Form übersenden. Später können dann bspw. die Agentur für Arbeit oder die Arbeitsgemeinschaften für Arbeit auf die Daten zugreifen. Ein Ausdruck in Papierform ist dann nicht mehr erforderlich. Die Politik möchte damit Einsparungen bei Arbeitgeber und den Sozialbehörden erreichen.  
Was sich zunächst gut anhört und an dem bereits seit dem Jahr 2001 gearbeitet wird, kritisieren Datenschützer erheblich. Letztendlich werden Millionen von Daten über Arbeitnehmer erhoben und gespeichert. Vielfach wird die Auffassung vertreten, dass es damit eine unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat sei.

Jetzt stellt sich heraus, dass ELENA viel mehr kostet, als erwartet. Angeblich soll die Datensammlung nunmehr mehr als 3 Milliarden Euro kosten. Jedenfalls hat das Bundeswirtschaftsministerium eingeräumt, dass die Kosten höher als geplant seien. Deshalb prüfen Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium den ELENA-Stopp.

Die Kosteneinsparungen für den Arbeitgeber sind aus arbeitsrechtlicher Sicht ohnehin nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Arbeitsbescheinigung beim Ausscheiden eines Mitarbeiters ausgefüllt, ausgedruckt und versand werden muss. Die letzteren beiden Schritte würden künftig entfallen.

Dafür können Arbeitnehmer aber nunmehr auch sofort die Arbeitgeberbescheinigungen prüfen. Wenn dies wirklich wegfallen wird, kommt auf die Sozialbehörden mehr Arbeit zu.

In meiner täglichen Arbeit habe ich schon oft erlebt, dass Arbeitgeberbescheinigungen falsch ausgefüllt waren und dann auf dem „kurzen Dienstweg“ durch einen schlichten Anruf beim Arbeitgeber eine Änderung oder Ergänzung vorgenommen wurde.

Denn eins ist doch klar: Es ist dermaßen kompliziert geworden, die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III auszufüllen, dass Arbeitgeber hier immer wieder Schwierigkeiten haben.

Also: Stoppt ELENA!

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