Elterngeld und Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist in den Detailfragen kompliziert geregelt und in der Praxis für Eltern nicht immer leicht zu durchschauen.
Antrag auf Elterngeld
Das Elterngeld haben Sie schriftlich zu beantragen. Wo Sie das zu tun haben, ist im jeden Bundesland unterschiedlich geregelt. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach. Das Elterngeld wird rückwirkend für die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. In dem Antrag ist anzugeben, für welche Zeit Elterngeld beantragt wird.
Folgende Unterlagen sollten Sie mit einreichen:
Achtung: Es können Nachzahlungen auf Sie zukommen!
Ihr Arbeitgeber hat das Arbeitsentgelt, die abgezogene Lohnsteuer und den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Arbeitszeit auf Verlangen zu bescheinigen.
Achtung: Machen Sie falsche Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit oder unter Umständen sogar eine strafbare Handlung.
Morgen lesen Sie alles dazu, wie viel und wie lange das Elterngeld gezahlt wird.