01.08.2010

Pflege: Ab heute gibt es 8,50 € pro Stunde!

Endlich hat die Bundesregierung eine Rechtsverordnung zu Mindestlöhnen im Pflegebereich getroffen. In Deutschland sind knapp 800.000 Menschen als Pflegekräfte tätig. Ab heute gelten verbindliche Untergrenzen von 8,50 € in den westlichen Bundesländern und Berlin sowie 7,50 € in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli 2013 bekommen Sie dann noch einmal eine Erhöhung, nämlich um jeweils 0,25 €.  
Achtung: Nicht alle Arbeitnehmer aus dem Pflegebereich fallen unter diese Regelung. Die Mindestlohnverordnung gilt nur für die Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen erbringen, wie das Waschen der Patienten oder die Hilfe beim Essen, Anziehen oder Treppensteigen. Ausgeschlossen werden reine Haushaltshilfen sowie Auszubildende und Praktikanten.

Was heißt das nun für Sie konkret?
Schauen Sie in Ihren und in Ihre Gehaltsabrechnung, welchen Stundenlohn Sie bekommen. Er darf 8,50 € pro Stunde nicht unterschreiten. Haben Sie ein Monatsgehalt, rechnen Sie Ihren Stundenlohn um. Nehmen Sie Ihr Gehalt und dividieren Sie es durch Ihre tatsächlich geleisteten Stunden. Verwenden Sie nicht die Stunden, die im Arbeitsvertrag stehen! Das würde das Ergebnis letztendlich verfälschen.

Liegen Sie unter den 8,50 € pro Stunde, wenden Sie sich sofort an Ihren Arbeitgeber. Hilft das nichts, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen.

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