03.09.2010

Sozialversicherungsausweis – Ihre Rechte Ihre Pflichten

Müssen Sie einem neuen Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis überreichen? Was ist überhaupt ein Sozialversicherungsausweis?

Hier das Wichtigste in Kürze: Durch den Sozialversicherungsausweis können Sie sich als Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung ausweisen. Passen Sie gut auf diesen Ausweis auf! 

Einen Sozialversicherungsausweis erhalten Sie vom zuständigen Rententräger, im Regelfall also der Deutschen Rentenversicherung Bund.

§ 18 h SGB IV verpflichtet Sie, zu Beginn einer Beschäftigung Ihrem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorzulegen.

Verlieren Sie den Ausweis, müssen Sie unverzüglich der zuständigen Einzugsstelle, also Ihrer Krankenversicherung, dieses mitteilen. Findet Sie ihn später wieder, gilt das Gleiche.

Einen neuen Ausweis beantragen Sie nach Verlust bei Ihrer Rentenversicherung.

Wichtig: Jeder Beschäftigte darf nur einen Sozialversicherungsausweis nach § 18 h Abs. 4 Satz 3 SBG IV besitzen!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Betriebs-PKW ohne Winterreifen – Wer haftet?

Die Aufregungen um die Winterreifenpflicht verstehe ich wirklich nicht. Eine solche Pflicht gibt es schon seit langem. Und jetzt mehren sich wieder die Anrufe, wenn Arbeitnehmer mit Sommerreifen losgeschickt werden.  Mehr lesen

23.10.2017
Betriebsverfassungsgesetz – Ihre Rechte als Betriebsrat – Heute: Was sind eigentlich Jugend- und Auszubildendenvertretungen?

Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag zu. Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb und schränkt die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ein.... Mehr lesen