24.12.2010

Steuerfreie Zugaben 2011 – Heute: Computer und Notebooks

Nicht alle Lohn- und Gehaltsanteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind lohnsteuerpflichtig. Sind Bezüge steuerfrei, bleiben sie in aller Regel auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Ansatz.  
Es handelt sich also um eine gute Möglichkeit, wie Sie Ihr Entgelt aufbessern können, ohne dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber weitere teure Kosten verursachen.

Mein Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Vielleicht ist die eine oder andere Zugabe für Sie ja drin!

Heute: Computer und Notebooks

Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber einen PC geben, den Sie auch privat nutzen dürfen. Es ist unerheblich, ob dieser PC im Betrieb, an einem Heimarbeitsplatz oder bei Ihnen zu Hause steht. Dieser Vorteil ist gesetzlich steuerfrei!

Achtung: Das ganze gilt nur zu der Nutzungsüberlassung, also wenn Sie den PC später Ihrem Arbeitgeber zurückgeben müssen. Schenkt er Ihnen den PC und geht der PC damit in Ihr Eigentum über, ist Schluss mit der Steuerfreiheit! Es liegt ein steuerpflichtiger Lohn vor, für den dann Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Fazit: Fragen Sie Ihren Chef, ob Sie ein Notebook mit nach Hause nehmen können und dieses privat nutzen dürfen. Ist das auch im beruflichen Interesse, müssen keine Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.

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