11.11.2010

Umstellung auf Winterzeit – Bekommen Sie die Stunde bezahlt?

In diesen Tagen werden Sie die Lohn- oder Gehaltsabrechnung für den letzten Monat bekommen. Prüfen Sie doch einmal, wie die zusätzliche Arbeitsstunde von Ihrem Arbeitgeber vergütet wird. Das Problem ist klar: Am 31. Oktober 2010 endete die Sommerzeit und die Uhr wurde um 1 Stunde zurückgestellt. Alle konnten also 1 Stunde länger schlafen und die Nachtarbeiter mussten 1 Stunde länger arbeiten. 
Häufig ist die Frage der Bezahlung dieser 1 Stunde im Tarifvertrag geregelt. In Arbeitsverträgen finden sich dagegen selten entsprechende Formulierungen. Ist der Arbeitnehmer im Frühjahr bei Beginn der Sommerzeit auch noch bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt, kommt es auch zu keinen Nachteilen.

Wollen Sie es jedoch genau wissen, gilt Folgendes: Wird Ihre Arbeitsleistung nach Stunden abgerechnet, erhalten Sie für die zusätzliche Arbeitsstunde daher auch Geld. Und etwaige Nacht- oder Überstundenzuschläge sind ebenfalls von Ihrem Arbeitgeber zu zahlen.

Haben Sie Anspruch auf ein festes monatliches Gehalt, bekommen Sie die zusätzliche Stunde nicht bezahlt.

Fazit: Gilt bei Ihnen ein Tarifvertrag, schauen Sie zunächst dort hinein. Andernfalls erhalten Sie die Stunde zusätzlich vergütet, wenn Sie im Stundenlohn arbeiten. Bei Monatsgehältern oder Monatslöhnen bekommen Sie kein zusätzliches Geld.

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