18.08.2009

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Als Gegenleistung für Ihre Arbeitskraft haben Sie einen Anspruch auf das vereinbarte Arbeitsentgelt. Neben dem Grundgehalt erhalten viele Arbeitnehmer weitere Leistungen, die zwar grundsätzlich freiwillig gezahlt werden, häufig aber aufgrund tarif- oder arbeitsvertraglicher Vereinbarungen fester Bestandteil des Arbeitsentgelts geworden sind.

Vermögenswirksame Leistungen als zusätzliche Arbeitgeberleistung

Soweit im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen zusätzlichen monatlichen Betrag, der direkt in eine von Ihnen ausgewählte Sparanlage eingezahlt wird. Neben dem Arbeitgeberanteil gibt es häufig Regelungen, die Sie als Arbeitnehmer verpflichten, einen entsprechenden Betrag als Eigenleistung beizutragen. Bei Anlageformen mit einem festen monatlichen Einzahlungsbetrag hängt Ihr Eigenanteil letztlich von der Höhe der vermögenswirksamen Leistung durch Ihren Arbeitgeber ab.
Als Teil Ihres zu versteuernden Einkommens wird der Arbeitgeberanteil zunächst Ihrem Bruttogehalt hinzugerechnet. Nach der Berechnung der Steuer wird der vereinbarte Betrag dann direkt in Ihre Anlageform überwiesen. Um die Abwicklung kümmert sich Ihr Arbeitgeber.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber tatsächlich die Beträge abführt. Fragen Sie bei Ihrem Geldinstitut oder Ihrer Versicherung nach!

Staatliche Förderung aber nur auf Antrag

Die staatliche Unterstützung geschieht nicht automatisch. Um die Arbeitnehmersparzulage tatsächlich zu erhalten, müssen Sie Ihrer Steuererklärung die Anlage N beifügen und zusammen mit einem Nachweis des Geldinstituts, bei dem Sie Ihren Bausparvertrag oder Ihren Aktienfonds abgeschlossen haben, bei Ihrem Finanzamt einreichen. Die Überweisung auf Ihr Sparvermögen erfolgt dann allerdings erst nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren.

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