Das liebe Weihnachtsgeld – immer wieder gibt es Streit. Jetzt habe ich von einem Arbeitnehmer gehört, der erst seit 3 Monaten bei seinem neuen Arbeitgeber beschäftigt ist und kein Weihnachtsgeld erhält. Ist das eigentlich richtig?
Wie sagt der Rechtsanwalt so schön: Es kommt darauf an…
Letztendlich sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben. Ein Anspruch fällt nicht vom Himmel und grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Woher kann sich aber ein solcher Anspruch ergeben? Aus
Sie schauen also zunächst einmal in Ihren Arbeitsvertrag, ob dort die Zahlung eines Weihnachtsgeldes geregelt ist. Finden Sie den Satz, dass Ihnen ein Weihnachtsgeld ohne weitere Einschränkung zusteht, bekommen Sie das auch in diesem Jahr, obwohl Sie erst 3 Monate arbeiten.
Steht nichts in Ihrem Arbeitsvertrag, prüfen Sie, ob ein Tarifvertrag bei Ihnen Anwendung findet. Am besten fragen Sie einmal Ihren Betriebsrat. Haben Sie keinen, scheidet auch ein Anspruch aus Betriebsvereinbarungen aus. Betriebsvereinbarungen können nur vom Betriebsrat mit dem Arbeitgeber beschlossen werden.
Nun wird es etwas schwieriger: Ein Tarifvertrag findet Anwendung, wenn
Liegen auch diese Voraussetzungen alle nicht vor, bleibt Ihnen nur noch der Gleichheitsgrundsatz. Bekommen alle anderen Mitarbeiter Weihnachtsgeld, steht Ihnen das auch zu!
Mein Tipp: Fragen Sie doch einmal Ihre Kollegen!