12.05.2010

Zuviel Gehalt – muss ich das melden?

Der Fall: Ein Arbeitnehmer erhält seine Abrechnung. Dort liest er, dass ihm netto 1.000 Euro zustehen. Er schaut er auf seinen Kontoauszug und stellt fest, dass tatsächlich 2.000 Euro gezahlt wurden. Der Arbeitgeber hat sich also geirrt und zu viel gezahlt. Muss der Arbeitnehmer jetzt handeln?  
Nein, ich denke, der Arbeitnehmer muss nichts tun. Natürlich steht ihm dieses Geld nicht zu. Er sollte jedoch ernsthaft darüber nachdenken, ob aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht der Arbeitgeber einen Anspruch darauf hat, dass er dieses mitteilt. Das ist sicherlich zu bejahen.

Fällt dem Arbeitnehmer nicht auf, dass er zu viel Geld erhalten hat, sieht die Sache schon anders aus. Den Nachweis, dass dem Arbeitnehmer die Zuvielzahlung aufgefallen ist, wird der Arbeitgeber selten führen können.

Häufig fallen solche Mehrzahlungen auch später nicht mehr auf. Ganz sicher kann sich ein Arbeitnehmer natürlich niemals sein. So prüfen im öffentlichen Bereich sogar Revisoren die Bücher nochmals.

Falls die Zuvielzahlung auffällt, hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Rückzahlung des Betrags. Letztendlich ist der Arbeitnehmer ungerechtfertigt bereichert. Er muss damit rechnen, den zuviel gezahlten Betrag zurück zahlen zu müssen. Es kann ihm jedoch § 818 Abs. 3 BGB weiter helfen. Hiernach ist er zur Herausgabe des Geldes nicht verpflichtet, wenn er nicht mehr „bereichert“ ist. Haben Sie das Geld für außergewöhnliche Dinge verwendet (Luxusausgaben), die Sie sich sonst nicht angeschafft hätten, ist die Bereicherung regelmäßig entfallen und Ihr Arbeitgeber hat das Nachsehen.

Trotzdem gilt noch immer der alte Grundsatz: Ehrlichkeit währt am längsten!

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