28.02.2010

Arbeiten während der Krankheit – machen Sie das nicht mit!

Eben habe ich unsere Nachbarin getroffen. Sie liegt seit Donnerstag mit einer schweren Grippe und Fieber zu Hause im Bett, nur zum Zeitungsholen schleppt sie sich vor die Tür. Bei der Gelegenheit hat sie mir erzählt, dass ihr Arbeitgeber ihr mehrfach auf die Mailbox gesprochen habe. Sie solle ihn sofort zurückrufen, da er wichtige Unterlagen suchen würde. Das hat meine Nachbarin allerdings auch heute Morgen erst gesehen. Natürlich fragte sie mich, wie sie sich verhalten soll.  

Das ist die Antwort an meine Nachbarin
: Sie müssen in einem solchen Fall die menschliche und die rechtliche Dimension berücksichtigen. Rechtlich ist es eindeutig: Während einer Arbeitsunfähigkeit und erst recht an einem Sonntag, ist kein Arbeitnehmer verpflichtet irgendwelche Arbeiten auszuüben. Dazu gehört auch das Telefonieren mit dem Arbeitgeber. Genau diese Tätigkeiten können nämlich die Krankheit verlängern und den Heilungsprozess gefährden. Hierbei denke ich vor allem an gemobbte Mitarbeiter, die einfach nur ihre Ruhe vor dem Arbeitgeber benötigen.

Aber es gibt natürlich unabhängig von der rechtlichen Seite auch eine andere Sichtweise: Wenn im Betrieb wirklich wichtige Unterlagen gesucht werden und nur Sie in der Lage sind, diese zu beschaffen, sollten Sie über Ihren Schatten springen und den Arbeitgeber zurückrufen. Schließlich wollen Sie auch nach Ihrer Arbeitsunfähigkeit noch mit ihm zusammenarbeiten. Verpflichtet sind Sie zu einem solchen Anruf aber nicht! Haben Sie den Verdacht, er möchte Sie durch den Anruf nur schikanieren oder mobben, rufen Sie besser nicht zurück.

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