02.04.2010

Arbeitsunfähigkeit nach 2 Wochen – Anspruch auf Geld?

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer einen neuen Job aufnehmen und dann schnell krank werden.

Grundsätzlich haben Sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen, wenn

  • die Arbeitsunfähigkeit auf eine Krankheit zurückzuführen ist und
  • die Krankheit die alleinige Ursache für die Verhinderung einer Arbeitsleistung ist und
  • Sie kein Verschulden trifft.

 
Aber: Nach § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz haben Sie erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung. Deshalb ist es richtig, dass Sie in den ersten 4 Wochen tatsächlich gegen Ihren Arbeitgeber keinen Anspruch haben.

Hinweis: Zu diesem Grundsatz gibt es häufig Ausnahmen in Tarifverträgen. Findet also auf Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung, schauen Sie dort hinein oder fragen Sie Ihren Betriebsrat.

Ein Tarifvertrag findet Anwendung, wenn Sie es im Arbeitsvertrag vereinbart haben, ein Firmentarifvertrag vereinbart wurde, ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder Sie in einer Gewerkschaft und Ihr Arbeitgeber in dem entsprechenden Arbeitgeberverband sind.

Andernfalls gibt es in den ersten 4 Wochen tatsächlich kein Geld!

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