20.10.2009

Arbeitsunfähigkeit und AU-Bescheinigung

Der Fall: Ein Arbeitnehmer wird krank und meldet sich am Mittwoch rechtzeitig mit dem Hinweis ab, er wisse nicht, wie lange er zu Hause bleiben müsse. Am Montag kommt er dann wieder zur Arbeit. Muss er nun eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorlegen?  
So ist die Rechtslage:
Der Arbeitnehmer ist nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgendem Tag vorzulegen.

Hier hat der Arbeitnehmer also den „Fehler“ begangen, dass er nicht die voraussichtliche Dauer mitgeteilt hat. Eine ärztliche Bescheinigung muss er nur vorlegen, wenn er länger als 3 Tage krank war. Genau das ergibt sich aus der Frage nicht. War er also nicht nur Mittwoch bis Freitag, sondern auch Samstag erkrankt, hat er die Bescheinigung vorzulegen. War er nur Montag bis Freitag krank, muss er die Bescheinigung nicht dem Arbeitgeber überreichen.

Hinweis: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Häufig finden sich solche Regelungen auch im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen. Prüfen Sie Ihre Vertragsgrundlage daher genau!

Tipp: Gehe Sie auf Nummer sicher und legen Sie eine Bescheinigung vor.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Kündigung minderjähriger Arbeitnehmer

Minderjährige Arbeitnehmer sind besonders geschützt. Dies gilt auch für Auszubildende. Soll einem minderjährigen Auszubildenden gekündigt werden, muss die Kündigung seinem gesetzlichen Vertreter, also im Regelfall den... Mehr lesen

23.10.2017
So unterstützen Sie Ihre Kollegen bei Fragen zur Teilzeit

Immer mehr Beschäftigte wünschen sich, ihre Arbeitszeit zu verringern. Das Ergebnis davon ist, dass die Teilzeitarbeit boomt. Im Jahr 2000 waren noch 20 % der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, heute liegt die Quote schon bei 25... Mehr lesen