27.03.2010

Befristeter Arbeitsvertrag läuft während Krankheit aus – Was ist mit den Überstunden?

Auch im öffentlichen Dienst werden fast ausschließlich nur noch befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. In einem Fall war es so, dass der Arbeitgeber mündlich häufiger zugesichert hatte, dass der Vertrag verlängert werden würde. Vor der Verlängerung wurde der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank. Er hatte bis dahin noch Überstunden, die er nun nicht nehmen konnte. Da die Befristung auf Grund einer Finanzierung durch Drittmittel erfolgte, entfiel dann aber eine Verlängerung, da die Drittmittel nicht mehr gewährt wurden. Nach Aussage des Arbeitgebers können damit auch nicht die Überstunden abgegolten werden, da kein Geld mehr da sei. 

So ist die Rechtslage:
Grundsätzlich ist die Bereitstellung von Haushaltsmitteln ein Befristungsgrund. Wenn eine Einstellung wirklich im öffentlichen Dienst erfolgt, ist eine solche Befristung auch häufig rechtmäßig. Erfolgt die Anstellung allerdings bei einem Träger, der lediglich die Regelungen des öffentlichen Dienstes übernommen hat, sind diese Befristungen in aller Regel unwirksam. Dies bedeutet, dass der befristete Vertrag nicht ausläuft, sondern bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Ein solches Arbeitsverhältnis kann nur durch eine Kündigung beendet werden. Dies sollte dringend überprüft werden.

Die Überstunden sind natürlich, wenn Sie nicht mehr abgefeiert werden können, zu bezahlen. Schließlich hat der Arbeitnehmer die Leistung erbracht. Die Ausrede, dass kein Geld vorhanden sei, gilt im Arbeitsrecht genau so wenig wie im sonstigen Vertragsrecht. Hier gilt der alte Grundsatz: „Geld hat man zu haben“.

Ist tatsächlich kein Geld vorhanden, muss der Arbeitgeber sich dieses leihen. Ist auch dies nicht möglich, hat er Insolvenz anzumelden.

Fazit: So einfach, wie es sich manche Arbeitgeber machen, geht es nicht. Lassen Sie Ihren Arbeitgeber mit solchen Ausreden nicht durchkommen

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