14.01.2010

Dienstleistungsfirma zahlt nichts bei Krankheit

Hier eine Frage einer Leserin: „Seit April 2009 bin ich bei einer Dienstleistungsfirma auf 400-€-Basis angestellt. Jetzt bin ich für 1 Woche krank geschrieben. Geld bekomme ich aber nicht und die Firma redet sich heraus, sie sei nun einmal keine Zeitarbeitsfirma. Ist das in Ordnung? Das Arbeitsrecht müsste doch für jede Firma gelten, oder?“ 

Antwort: Da haben Sie Recht! Mir ist allerdings nicht ganz klar, was Sie mit „Dienstleistungsfirma“ meinen.

Jedenfalls schreiben Sie, dass Sie auf 400-€-Basis angestellt sind. Ihr Arbeitgeber ist also diese Dienstleistungsfirma. Damit haben Sie auch, wie jeder andere Arbeitnehmer, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes hin.

Darin steht,

  • dass ein Arbeitnehmer
  • einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • durch den Arbeitgeber
  • für die Dauer von 6 Wochen hat,
  • wenn er krank wird, ohne dass ihn ein Verschulden trifft.

Also: Sagen Sie das Ihrem Arbeitgeber. Wenn er nicht zahlt, verklagen Sie ihn.

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