09.07.2009

Einstellung und Krankheit und Entgeltfortzahlung für Aushilfen

Soeben habe ich den neusten Kommentar von 6.27 Uhr von „meise 457“ gelesen. Ich möchte diese Frage auch an Sie richten, deshalb hier die Schilderung des Lesers:

Frage: „Ich arbeite schon jahrelang auf der 100€ Basis (Hartz IV) bei einer Reinigungsfirma. Es gab nie Beanstandungen. Es besteht darüber ein Vertrag. Ab 01.07.09 war eine Festeinstellung geplant. Der geringfügige AV sollte in einen Vollvertrag geändert werden.
Ab 27.06.09 erkrankte ich (Sommergrippe). Der Chef der Firma hat den Vertrag nicht unterzeichnet aufgrund meiner Erkrankung. Nach Gesundschreibung könnte ich aber die 100€ Basis fortsetzen. Ist das von Seiten der Fa. ok?“

Was meinen Sie? Sicherlich keine leichte Antwort, vor allem, weil auch genaue Detailkenntnisse des Sachverhalts fehlen. 
Aber: Sie sollten sich die Frage stellen, ob ein ANSPRUCH auf eine Vertragserweiterung besteht. Da die „Festeinstellung“ nur geplant war, scheint das nicht der Fall zu sein. Und ein Arbeitgeber kann auch wegen einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich kündigen. Es wird nur schwerer, wenn er den allgemeinen oder den besonderen Kündigungsschutz zu beachten hat. Meines Erachtens dürfte die Weigerung des Arbeitgebers die Stundenzahl aufzustocken wohl rechtmäßig sein. Ansprüche können sich aber auch aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben. Insoweit ist eine abschließende Stellungnahme nicht möglich.

Menschlich möchte ich das Verhalten lieber nicht kommentieren…

Mir scheint es aber so, dass der Arbeitgeber davon ausgeht, dass das Arbeitsverhältnis derzeit unterbrochen sei. Der Leser schreibt, man könne nach Gesundschreibung den Arbeitsvertrag auf 100-€-Basis fortsetzen. Das ist natürlich so nicht korrekt. Das Arbeitsverhältnis läuft auch während der Krankheit weiter und zwar solange, bis es gekündigt wird.

Selbstverständlich bestehen Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall!

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