11.01.2011

Ende der Befristung – Und jetzt kommt die Krankheit

Eine Mandantin ist bis zum 28. Februar befristet eingestellt. Nun hat sie gleich zu Beginn dieses Jahres eine Mitteilung erhalten, dass ihr Arbeitsverhältnis verlängert wird und unbefristet fortbestehen soll. 
Sie ist jedoch bereits seit längerem krank und traut sich nicht die seit langem fällige Operation durchführen zu lassen. Mit der Operation ist nämlich eine mindestens 4-wöchige Arbeitsunfähigkeit und danach eine Rehabilitation erforderlich. Ihr geht es mittlerweile gesundheitlich aber so schlecht, dass die Operation unbedingt noch im Januar durchgeführt werden sollte. Jetzt fragte sie mich, ob damit ihr Arbeitsverhältnis gefährdet sei.
Grundsätzlich ist diese Befürchtung natürlich nicht von der Hand zu weisen. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des letzten Arbeitstags, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer erkrankt ist oder nicht.

In diesem Fall könnte die Arbeitnehmerin allerdings viel Glück haben. Schließlich hat sie bereits eine Zusage ihres Arbeitgebers erhalten, dass dieser sie über die Befristung hinaus beschäftigen möchte. Auf diese Zusage kann sie sich berufen. Sie kann daraus einen Weiterbeschäftigungsanspruch ableiten.

Vorab gilt es jedoch noch zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes vorliegen. Sind Sie in einem kleinen Betrieb mit weniger als 10 Arbeitnehmern beschäftigt, benötigt Ihr Arbeitgeber für eine Kündigung keinen Kündigungsgrund. Befristung hin oder her: In kleinen Betrieben kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen! Für meine Mandantin trifft das nicht zu, da sie in einem großen mittelständischen Unternehmen arbeitet.

Fazit: In diesem Fall ist die Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite. Sie hat bereits eine Zusage für eine Weiterbeschäftigung erhalten und kann nun ruhig einmal krank werden.

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