20.10.2010

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Nur volle Tage zählen

Werden Sie krank und können nicht arbeiten, ohne das es Ihr Verschulden trifft, haben Sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen also Ihren Lohn für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen weiter. So weit so gut. Wann beginnt aber dieser 6-Wochen-Zeitraum? 
Oder konkret: Sie werden heute Mittag krank und gehen nach Hause. Zählt dieser Tag dann für den 6-Wochen-Zeitraum mit oder nicht? Für die Berechnung der Fristen finden die §§ 187, 188 BGB Anwendung. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, der auf denjenigen folgt, an welchem Sie Ihre Arbeitsleistung aufgrund der Erkrankung eingestellt haben. So hat es das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 06.09.1989, Az.: 5 AZR 621/88, entschieden. Sie bekommen dann also ab morgen volle 42 Kalendertage Entgeltfortzahlung.

Wichtig: Das bedeutet aber auch, dass Sie für den heutigen Tag, den Sie nur zur Hälfte gearbeitet haben, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die restlichen Fehlstunden haben.

So sehen es übrigens auch die Sozialversicherungsträger. Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen trotzdem Geld weiter, erhält er es nicht anteilig von der Entgeltfortzahlungsversicherung erstattet. So wird jedenfalls seit dem 01.07.2010 bei den Krankenversicherungen verfahren.

Es wird sich zeigen, ob diese Rechtsprechung auch künftig aufrecht erhalten bleibt. Merken Sie also, dass es Ihnen schlecht geht, sollten Sie sofort zu Hause bleiben. Dann bekommen Sie auch für den ersten Tag bereits Ihr Geld.

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