23.07.2015

Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie, bedingt durch Unfall oder sonstige körperliche Beeinträchtigungen, in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, haben Sie unter Umständen ein Recht auf eine Erwerbsminderungsrente.

Dieses Recht besteht allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nur, wenn Sie als Arbeitnehmer mindestens zwei Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Hieraus berechnet sich auch die Höhe der von der Deutschen Rentenversicherung gezahlten Rente.

Das vorliegende Video informiert Sie über die wichtigsten Fakten zum Thema.

 

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