Kennen Sie das Gendiagnostikgesetz (GenDG)? Vermutlich nicht. Und auch ich habe mich im ersten Moment gefragt, was ich als Arbeitsrechtler damit eigentlich zu tun habe.
Durch das GenDG soll der Bürger in die Lage versetzt werden, sein Recht auf informelle Selbstbestimmung auszuüben. Gefahren der Untersuchungen menschlicher genetischer Eigenschaften sollen vermieden werden.
Nach § 19 GenDG darf der Arbeitgeber von Ihnen weder
Auch bei einer Einwilligung Ihrerseits ist eine entsprechende Handlung des Arbeitgebers unwirksam. Verlangt Ihr Arbeitgeber das trotzdem und verwertet er die Ergebnisse, macht er sich strafbar. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder Geldstrafe vor.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber allerdings eine ärztliche Untersuchung verlangen,
Das gilt aber eindeutig nicht für genetische Untersuchungen. Diese sind eindeutig verboten!