18.05.2009

Krank und als Aushilfe tätig – das geht nicht immer!

Vergangenen Freitag hatte ich Ihnen über die Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall für Teilzeitkräfte und Aushilfen berichtet. Was aber geschieht, wenn Sie krank sind und trotzdem als Aushilfe bei einem anderen Arbeitgeber tätig werden?

Die Antwort gibt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 3. April 2008, Az.: 2 AZR 965/06:

Ein Arbeitnehmer war als Kraftfahrer beschäftigt. Im März hatte er sich wegen eines Sturzes arbeitsunfähig gemeldet. Ende Mai erfuhr der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter ein Café betreibt, Gäste bedient und ähnliche Arbeiten verrichtet. 
Der Arbeitgeber hörte den Betriebsrat zur Kündigung an, beging dabei aber einen Formfehler. Für diese Kündigung hatte der Arbeitnehmer Glück gehabt. Der Arbeitgeber wiederholte aber die Kündigung mit ordnungsgemäßer vorheriger Anhörung des Betriebsrats. Deshalb stellte das BAG folgende Grundsätze zu einer Erwerbstätigkeit während der Arbeitsunfähigkeitszeiten auf:

  • Die anderweitige Arbeitsaufnahme während der Arbeitsunfähigkeit kann ein Hinweis darauf sein, dass in Wirklichkeit gar keine Arbeitsunfähigkeit besteht.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer pflichtwidrig seine Heilung verzögert.
  • In beiden Fällen kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht.

Wie immer kommt es in solchen Fällen auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sollten Sie sich aber merken, dass Sie als Aushilfe nirgends arbeiten sollten, wenn Sie krank sind. Oder gehen Sie das Thema offen an und sprechen Sie mit Ihrem Chef. Natürlich kann es Fälle geben, in denen eine Tätigkeit als Aushilfe denkbar ist.

Beispiel: Sie haben sich ein Bein gebrochen und können als Fahrer nicht tätig sein. Ihr Nebenjob als Kassierer an einer Tankstelle ist jedoch möglich.

Sprechen Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber, damit keine Missverständnisse aufkommen!

P.S.: Noch etwas ganz Aktuelles: Was sagen Sie dazu, dass Porsche jetzt staatliche Finanzmittel haben möchte? Jahrelang Milliardengewinne und jetzt soll der Steuerzahler es richten!

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