Gestern habe ich von einem neuen Kündigungsverfahren gehört. Ein Arbeitnehmer klagt gegen seinen Arbeitgeber. Es geht um eine betriebsbedingte Kündigung. Das Arbeitsverhältnis soll zum 30.04.2010 enden. Der Arbeitnehmer ist allerdings bereits seit dem 15.03.2010 arbeitsunfähig erkrankt. Nun kam die Frage auf, wie viel Krankengeld er eigentlich erhält.
Die Lösung: Nach dem Gesetz hat der Arbeitgeber für 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten, also für die Zeit vom 15.03. bis 23.04.2010. In der letzten Aprilwoche erhält der Arbeitnehmer dann Krankengeld. Nach § 47 SGB V beträgt das Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens. Hierbei handelt es sich um das Bruttoeinkommen, höchstens werden aber 90 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Bei der Berechnung werden Einmalzahlungen berücksichtigt. Auch regelmäßige Überstundenvergütungen und Zuschläge werden hinzugerechnet. Das Krankengeld ist allerdings beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten. Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt für jeden einzelnen Kalendertag, wobei sich der volle Kalendermonat immer auf 30 Tage beläuft.
Vereinfacht lässt sich sagen, dass das Netto-Krankengeld ca. 75 % des regelmäßigen Nettoverdienstes beläuft.
Hinweis: Falls Sie Arbeitslosengeld erhalten, wird das Krankengeld in Höhe des Leistungsbetrages des Arbeitslosengeldes gezahlt.
Wegen derselben Krankheit erhalten Sie längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren das Krankengeld.
„“ ist sehr übersichtlich, aktuelle Themen werden behandelt und die Informationen sind gut zu verwerten. Betriebsrat aktuell gehört in jedes Betriebsratsbüro!
In meiner Arbeit als Betriebsrat muss ich mich oft mit meinem Arbeitgeber auseinandersetzen. Nur oft weiß ich gar nicht wie ich plätzliche Angriffe seinerseits kontern soll. „“ hat mir viele wirksame rhetorische Kniffe gezeigt, mit denen ich meine Schlagfertigkeit steigern konnte.