Ein Arbeitnehmer ist bereits seit Jahren in der Nachtarbeit zuständig. Das ist gewaltig auf seine Gesundheit geschlagen und er legt seinem Arbeitgeber nun ein Attest vor, dass er während der Nachtschichten nicht mehr arbeiten darf. Was muss der Arbeitgeber nun unternehmen? Hat er sich nach dem Attest zu richten?
Die Antwort: Im Sinne des Unfallschutzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes wird Ihr Arbeitgeber sich die Sachlage auf jeden Fall einmal anschauen müssen. Schwierig wird es nur, wenn er zu einem anderen Ergebnis als der Arzt kommt. Dann ist ein Rechtsstreit vermutlich vorprogrammiert.
Bei der Vorlage eines solchen Attests sollten Sie allerdings auch vorsichtig sein. Bestehen nur Arbeitsplätze in der Nachtschicht oder können Sie nur auf solchen Arbeitsplätzen beschäftigt werden, könnten Sie damit einen eigenen Kündigungsgrund geschaffen haben. Das ist aber sicherlich eine Ausnahme. Natürlich gilt die Regel, dass Sie nur die Arbeit verrichten können, die Ihnen gesundheitlich auch zumutbar ist. Hier hat Ihr Arbeitgeber das Arbeitsschutzgesetz zu beachten. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen. Nach einem solchen Attest hat Ihr Arbeitgeber Sie unverzüglich zu versetzen.
Fazit: Jedenfalls darf er Sie nicht weiter in der Nachtschicht einsetzen!