23.02.2018

Rheuma: Berufliche Eingliederung für chronisch Kranke sichern

„Erwerbstätigkeit für chronisch kranke Menschen – brauchen wir neue Arbeitsmodelle?“ Diese Frage diskutierte die Deutsche Rheuma-Liga am 15.8.2017 in Bonn. Mit dabei waren Vertreter(innen) von Unternehmen und Verbänden sowie Politiker(innen).

„Erwerbstätigkeit für chronisch kranke Menschen – brauchen wir neue Arbeitsmodelle?“ Diese Frage diskutierte die Deutsche Rheuma-Liga am 15.8.2017 in Bonn. Mit dabei waren Vertreter(innen) von Unternehmen und Verbänden sowie Politiker(innen). Die berufliche Eingliederung von chronisch kranken Menschen soll gesichert werden.

In der Bundesrepublik Deutschland sind laut Angaben der Deutschen Rheuma-Liga rund 17 Millionen Menschen von einer rheumatischen Erkrankung betroffen. 40 % der Betroffenen gehen etwa 10 Jahre nach der Diagnose in Frührente. Das führt zu verminderter gesellschaftlicher Teilhabe.

Zudem sind die Erwerbsminderungsrenten noch immer sehr niedrig – unter anderem durch erhebliche Abschläge bei diesen Renten. Viele Arbeitgeber vermeiden die Weiterbeschäftigung oder gar Neueinstellung dieser chronisch kranken Menschen. Die Podiumsdiskussion stellte daher auch die Frage, welche Rahmenbedingungen Politik und Unternehmen schaffen könnten, um die berufliche Teilhabe Rheumaerkrankter zu verbessern.

Angesprochen und diskutiert wurde die Sensibilisierung der Unternehmen dahin gehend, dass chronisch Kranke motiviert und leistungsfähig seien, aber flexiblere Arbeitszeiten benötigten, wie z. B. die Möglichkeit eines späteren Arbeitsbeginns und -endes in Kombination mit Bewegungspausen. Auch ein Anspruch auf Homeoffice nach niederländischem Modell wurde diskutiert. Im internationalen Vergleich sei Deutschland beim Thema flexible Arbeitsmodelle immer noch Entwicklungsland.

Reha-Maßnahmen müssen verstärkt eingesetzt werden

Medizinische Reha-Maßnahmen werden besonders von den Krankenversicherungen öfter abgelehnt. Deshalb sollten Sie als Schwerbehindertenvertretung Ihre behinderten Kolleginnen und Kollegen ermutigen, einen Widerspruch einzulegen. Die Studie im Auftrag des vormaligen Patientenbeauftragten Josef Laumann (CDU, heute Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen) hat gezeigt, dass Krankenkassen Reha-Anträge oft unbegründet ablehnen. Ein Widerspruch hat dann aber gute Chancen.

Entgegen dem gesetzlichen Grundsatz „Reha vor Rente“ geht die Hälfte der Rheumakranken in Frührente, ohne dass in den vorangegangenen 5 Jahren Rehabilitationsleistungen erbracht wurden. Auch das ist eigentlich ein Skandal.

Tipp: Unterstützen Sie deshalb an Rheuma erkrankte Kolleginnen und Kollegen aktiv bei der rechtzeitigen Inanspruchnahme notwendiger Reha-Maßnahmen:

  • Weisen Sie auf die Beratungsangebote der Krankenversicherungen und der Rentenversicherung hin.
  • Auch die Ansprache der Rheuma-Liga – einer Selbsthilfeorganisation – durch die Betroffenen kann nützlich sein (www.Rheuma-Liga.de).
  • Die kostenlose Mitgliederzeitschrift „Mobil“ enthält umfassende Hinweise auf die Angebote (www.rheuma-liga.de/mobil).
  • Ambulante Reha-Maßnahmen werden an vielen Standorten berufsbegleitend angeboten. Die Krankenkassen und die Rheuma-Liga geben Auskunft.
  • Vielleicht können Sie dort ja gelegentlich einen externen Referenten zum Thema Rheuma und Beruf für Ihre Schwerbehindertenversammlung gewinnen. Dies käme besonders für größere Unternehmen infrage.

Das Video zu einer Expertendiskussion zur Arbeitsplatzgestaltung für Rheumakranke ist sehenswert. Sie finden es per Google-Suche „Podiumsdiskussion: Rheuma und Arbeit“.

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