16.11.2009

Schweinegrippe – das ist Ihr Recht (Teil I)

Fast jeden Tag bekomme ich mittlerweile mehrere Anfragen zur Schweinegrippe.

Dabei bin ich kein Arzt, sondern nur Rechtsanwalt.
Hier aber das Wichtigste für Sie in einem 1. Teil zusammengefasst: 
Schweinegrippe – Wann muss ich mich als Arbeitnehmer krank melden?

Sie müssen sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber melden und Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitteilen. Unverzüglich bedeutet, dass Sie sich bereits am 1. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu Beginn Ihrer Arbeitszeit melden müssen. Natürlich gibt es dann Ausnahmen, wenn Sie körperlich dazu nicht in der Lage sind.

Schweinegrippe – Muss ich trotzdem den Gelben Schein einreichen?

Ja, dauert Ihre Erkrankung länger als 3 Tage, muss am 4. Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen. Achtung: Die Frist kann auch durch Ihren Arbeitgeber verkürzt werden!

Schweinegrippe – Was ist, wenn ich im Urlaub erkranke?

Auch dann müssen Sie sich wiederum umgehend arbeitsunfähig bei Ihrem Arbeitgeber melden. Außerdem haben Sie die ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Die Urlaubstage verfallen übrigens nicht.

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