12.12.2010

Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Am 1. oder 4. Tag?

Es fasziniert mich, welche Probleme immer wieder aufs Neue um die Nachweispflicht im Falle einer Krankheit auftauchen.

Aktuell war eine Arbeitnehmerin erkrankt und hat am 4. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber den Gelben Schein eingereicht.

So war es auch im Arbeitsvertrag vereinbart worden. Wörtlich stand dort: „§ 4 Nachweis der Arbeitsunfähigkeit: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlichen Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Dieser Satz ist identisch mit § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Kann Ihr Arbeitgeber nun trotzdem verlangen, dass Sie bereits am 1. Tag einen Gelben Schein vorlegen? Nach dem Gesetz darf er das: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“

Wie ist es aber in dem vorliegenden Fall? Das Problem besteht darin, dass die Parteien sich im Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Regelung verständigt haben. Das Recht, am 1. Tag einen Gelben Schein zu verlangen, wurde gerade nicht vereinbart.

Ich meine, hier geht der Arbeitsvertrag dem Gesetz vor. Hätte der Arbeitgeber sich diese Möglichkeit offen halten wollen, hätte das vereinbart werden müssen. Das ist aber nicht gemacht worden.

Aus diesem Grund kann der Arbeitgeber von der getroffenen arbeitsvertraglichen Regelung nicht ohne Weiteres abweichen.

Fazit: Der Arbeitgeber kann in diesem Fall den Gelben Schein nicht am 1. Tag verlangen. Gleichwohl stellt sich für den Arbeitnehmer natürlich die Frage, ob er deshalb mit seinem Arbeitgeber einen ausufernden Rechtsstreit beginnen will. Eines gilt es nämlich zu bedenken: Arbeitgeber, die bereits am 1. Tag einen Gelben Schein verlangen, schneiden sich häufig ins eigene Fleisch. Ärzte schreiben selten einen Arbeitnehmer nur 1 Tag krank. Geht er zu seinem Arzt, wird er im Regelfall gleich mehrere Tage fehlen. Das wäre vielleicht ohne einen Gang zum Arzt nicht geschehen…

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